47.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf, vom 24.06.2023, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde der Landesvermesser Ehrlich ZT GmbH vom 10.10.2022, Trennstücke ins öffentliche Gut gewidmet werden, aufgehoben wird
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf, vom 24.06.2023, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde der Landesvermesser Ehrlich ZT GmbH vom 10.10.2022, Trennstücke ins öffentliche Gut gewidmet werden, aufgehoben wird
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 5/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf vom 24.06.2023, ohne Zahl, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde der Landesvermesser Ehrlich GmbH, vom 10.10.2022, Trennstücke der Grundstücke 3787/4 und 3789/1 KG Schandorf ins öffentlichen Gut gewidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.