84.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2025, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2026)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2025, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2026)
Auf Grund des § 68 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2024, wird verordnet:
§ 1
Höhe der Jagdkartenabgabe
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
§ 2
Geltungsbereich
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2026, das ist vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026.
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025, LGBl. Nr. 77/2024, außer Kraft.