10.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils aufgehoben wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils aufgehoben wird
Gemäß § 21 Abs. 4a Burgenländisches Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. November 2022 über die Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils, LGBl. Nr. 88/2022, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.