7.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Nordburgenland aufgehoben wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Nordburgenland aufgehoben wird
Auf Grund des § 10 Abs. 1 Burgenländisches Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Nordburgenland, LGBl. Nr. 13/2021, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.