16.Gesetz vom 29. Jänner 2026, mit dem das Burgenländische Landesbezügegesetz geändert wird (XXIII. Gp. IA 0512 AB 0540)
Gesetz vom 29. Jänner 2026, mit dem das Burgenländische Landesbezügegesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landesbezügegesetz - Bgld. LBG, LGBl. Nr. 12/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2025, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs 2 lautet:
„(2) Der Ausgangsbetrag für den Benützungsbeitrag gemäß § 8 Abs. 2 sowie die Vergütung für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 und 2 beträgt 11 634,27 Euro.“
Dem § 18 werden folgende Abs. 19 und 20 angefügt:
„(19) Die in § 2 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2026 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) entfällt bis 31. Dezember 2026.
(20) § 2 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2026 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“