32.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Rauchwart aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Rauchwart)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Rauchwart aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Rauchwart)
Auf Antrag der Gemeinde Rauchwart wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2025, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen: