Kundmachung des Landeshauptmannes vom 30. August 2004 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG
über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte,
Vertriebene und andere, aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a BVG)