Verordnung der Landesregierung vom 23. Jänner 2001 über die Form und den Inhalt der Formulare für die Jahresfischerkarten und die Fischergastkarten
sowie betreffend nähere Regelungen über das Dienstabzeichen und den Dienstausweis für Fischereiaufsichtsorgane (Kärntner Fischerkarten- und Dienstausweisverordnung – K-FDV)