Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Durchführung der Programme im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) für 2021 bis 2027 | Omnilex
20000450•Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Durchführung der Programme im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) für 2021 bis 2027
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Durchführung der Programme im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) für 2021 bis 2027
20000450Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Durchführung der Programme im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) für 2021 bis 2027Announcement05.06.2022
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 27. Juli 2022 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027