Verordnung der Landesregierung vom 13. September 2005 über die Einführung eines Fahrverbotes für LKW über 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht auf dem Straßenzug der B 94 – Ossiacher Straße für den Bereich Straßenkilometer 0,0 bis Straßenkilometer 46,5 in beide Fahrtrichtungen