Beachte rückwirkendes Inkrafttreten der §§ 1 und 2 mit 1.1. 2026
Verordnung der Landesregierung vom 24. März 2026, mit der die Höhe des Landeszuschusses und die Höhe des Jahresöffnungszeitenbonus in Kindergärten und Kindertagesstätten für das Kalenderjahr 2026 festgelegt werden