Verordnung der Landesregierung vom 6. Juni 2000, Zl. 1W-WAHL-25/1-1999, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten ausgeschrieben wird
Aufgrund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in Verbindung mit § 76b der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 9/1991, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/1996, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 10. September 2000, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 24. September 2000, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 26. Juni 2000, bestimmt.