- Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 5. September 2000, Zahl: 3 VL 112-11/7-2000, mit der die Grenze zwischen der Marktgemeinde Rosegg und der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental, beide politischer Bezirk Villach-Land, geändert wird
Aufgrund des § 8 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 66/1998, wird auf Antrag der Marktgemeinde Rosegg und der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental verordnet:
§ 1
(1) Die Grenze zwischen der Marktgemeinde Rosegg und der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental, beide politischer Bezirk Villach-Land, wird im Bereich der Ortschaften St. Johann (Marktgemeinde Rosegg) und Gorintschach (Marktgemeinde St. Jakob im Rosental) geändert.
(2) Von der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental wird das Grundstück Nr. 335, KGMühlbach (75.312), abgetrennt und der Marktgemeinde Rosegg, KGBerg (75.302) zugeordnet.
(3) Die Planunterlagen, aus denen sich der geänderte Grenzverlauf nach Abs. 2 ergibt, werden durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei der Marktgemeinde Rosegg und der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental jeweils während der Amtsstunden kundgemacht.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
i. V. DDr. An d e r w a l d