Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 14. November 2000, Zl. WuS-3/61/2000, mit der die Wohnbeihilfenverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 39 und 39a des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes – K-WBFG 1997, LGBl. Nr. 60/1997, in der Fassung LGBl. Nr. 53/2000, wird verordnet:
Die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 19. September 2000, Zl. WuS-3/51/2000, mit der in Durchführung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes nähere Bestimmungen über die Gewährung von Wohnbeihilfen festgelegt werden (Wohnbeihilfenverordnung), LGBl. Nr. 63/2000, wird wie folgt geändert:
Dem § 3 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Bei Jungfamilien wird fiktiv ein um eine Person größerer Haushalt angenommen."