Verordnung der Landesregierung vom 23. Jänner 2001, Zl. 1W-WAHL-32/1-2001, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Sittersdorf ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in Verbindung mit § 76b der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 9/1991, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2001, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Sittersdorf wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 22. April 2001, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 6. Mai 2001, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 19. Februar 2001 bestimmt.