Gesetz vom 22. Juni 2001, mit dem das Getränkeabgabegesetz 1992 aufgehoben wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Das Getränkeabgabegesetz 1992, LGBl. Nr. 94, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 110/1994 und 3/1996 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 28/1993, wird aufgehoben.
Artikel II
(1) Art. I tritt hinsichtlich der Lieferung von alkoholischen Getränken am 9. März 2000 und hinsichtlich der Lieferung von alkoholfreien Getränken und von Speiseeis am 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) Auf Sachverhalte, die sich bis zum Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens gemäß Abs. 1 ereignet haben, ist das Getränkeabgabegesetz 1992, LGBl. Nr. 94, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 110/1994 und 3/1996 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 28/1993, weiterhin anzuwenden.