Das Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997, K-GWVG, LGBl. Nr. 107, wird wie folgt geändert:
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits ab Kundmachung dieses Gesetzes erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.