Das Villacher Stadtrecht 1998 – K-VSTR 1988, LGBl. Nr. 69/1998, wird wie folgt geändert:
„Der Stadtsenat besteht aus dem Bürgermeister, dem Ersten und Zweiten Vizebürgermeister und vier Stadträten."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt am Wahltag, an dem die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates stattfindet, die nach dem Ende des Wahlabschnittes, der im Zeitpunkt der Kundmachung dieses Gesetzes läuft, zu wählen sind, in Kraft.