Verordnung der Landesregierung vom 30. Oktober 2001, Zl. 1W-WAHL-43/1-2001, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Himmelberg ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in Verbindung mit § 76 b der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 9/1991, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2001, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Himmelberg wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 20. Jänner 2002, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 3. Februar 2002, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 18. November 2001 bestimmt.