LGBL_KA_20011214_117•Kärntner Ehrenzeichenverordnung
LGBL_KA_20011214_117Kärntner EhrenzeichenverordnungGazette14.12.2001
Aufgrund des § 6 des Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetzes – K-LAG, LGBl. Nr. 104/2001, wird verordnet:
I. Abschnitt
Kärntner Landesorden
§ 1
Kärntner Landesorden in Gold
(1) Der Kärntner Landesorden in Gold gelangt als Ordenskette zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Gold zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerischer Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist vergoldet. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift „Pro Carinthia".
§ 2
Kärntner Landesorden in Silber
(1) Der Kärntner Landesorden in Silber gelangt als Ordenskette zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Silber zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerischer Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist in Silber ausgeführt. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift „Pro Carinthia".
II. Abschnitt
Ehrenzeichen des Landes Kärnten
§ 3
Großes Goldenes Ehrenzeichen
(1) Das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Halsdekoration zur Verleihung und wird an einem 4 cm breiten gelb-rot-weißen Band um den Hals getragen.
(2) Das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind; zwischen den Kreuzschenkeln befinden sich jeweils fünf vergoldete Strahlen. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.
(3) Frauen tragen das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens an einem maschenartig genähten gelbrot-weißen Band.
§ 4
Großes Ehrenzeichen
(1) Das Große Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Steckkreuz zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Großen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Feler in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Das Kreuz liegt auf einem achtspitzigen, vergoldeten Strahlenstern auf (Durchmesser 7 cm). Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Die Rückseite ist mit einer Broschierung versehen.
§ 5
Ehrenzeichen
(1) Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt am dreieckig gefaltenen 4 cm breiten gelb-rot-weißen Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten besteht aus einem vierteiligen golden bordierten Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.
(3) Frauen tragen das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten an einem maschenartig genähten gelbrot-weißen Band.
III. Abschnitt
§ 6
Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung
(1) Das Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung wird an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten gelb-rot-weißen Band, das beiderseits mit einem je 5 mm breiten roten Vorstoß versehen ist, auf der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Ehrenkreuzes ist in Mattsilber ausgeführt und trägt einen erhabenen, glänzenden 1,5 mm breiten Rand. Es hat einen Durchmesser von 3,5 cm, einen Querschnitt von 2 mm bzw. 2,5 mm und zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen. Der Wappenschild besitzt einen 1 mm breiten glänzenden Rand.
(3) Frauen tragen das Kleinod des Kärntner Ehrenkreuzes für Lebensrettung an einem maschenartig genähten, gelb-rot-weiß gefaltenen Band, das beiderseits mit einem je 5 mm breiten roten Vorstoß versehen ist.
IV. Abschnitt
Kärntner Lorbeer
für ehrenamtliche Tätigkei
§ 7
Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche
Tätigkeit in Gold mit Brillanten
(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold mit Brillanten gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold mit Brillanten besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist vergoldet. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Im Rahmen links und rechts auf der Brücke oberhalb der Lorbeerbordüre wird je ein Strassstein angebracht. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Wappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend – durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.
§ 8
Kärntner Lorbeer
für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold
(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist vergoldet. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Wappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend – durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.
§ 9
Kärntner Lorbeer
für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber
(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist versilbert. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Wappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend – durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.
§ 10
Kärntner Lorbeer
für ehrenamtliche Tätigkeit in Bronze
(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Bronze gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Bronze besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist bronze-patiniert. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Wappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend – durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.
§ 11
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über das Aussehen und die Trageweise des Ehrenzeichens des Landes Kärnten und des Kärntner Landesordens, LGBl. Nr. 46/1981, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 53/1985, außer Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. Sl a d k o
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