Das Gebrauchsabgabengesetz, LGBl. Nr. 42/1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 108/1994, wird wie folgt geändert
Artikel II
(1) Art. I Z 2 und 3 treten am 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits ab Kundmachung dieses Gesetzes erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.