Gesetz vom 13. Dezember 2001, mit dem das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WFG 1997, LGBl. Nr. 60/1997, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 53/2000 und 92/2001, wird wie folgt geändert:
Nach § 1 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
"(1a) Die Zweckbindung nach Abs. 1 gilt nicht für Rückflüsse aus Förderungen des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung, die bis 31. Dezember 2000 zugesichert wurden."