Das Gemeindekanalisationsgesetz 1999, K-GKG, LGBl. Nr. 62, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 13/2000, wird wie folgt geändert:
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits ab der Kundmachung dieses Gesetzes erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft gesetzt werden.