Gesetz vom 13. Dezember 2001, mit dem das Kärntner Pflegegeldgesetz geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Das Kärntner Pflegegeldgesetz, LGBl. Nr. 36/1993, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 67/1995, 106/1996, 4/1999 und 61/2001 und der Kundmachungen LGBl. Nr. 23/1994 und 16/1996, wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 4 lautet:
„(4) Das Pflegegeld ist auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden; dabei sind Beträge unter 5 Cent zu vernachlässigen und Beträge von 5 Cent an auf 10 Cent zu ergänzen."