Das Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz, K-LVAG, LGBl. Nr. 62/1970, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 13/1979, 20/1997, 108/2001 und 27/2002, wird wie folgt geändert:
§ 10a lautet:
„§ 10a
Verweisungen
Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden: