Verordnung der Landesregierung vom 5. November 2002, Zl. 1W-WAHL-51/2-2002, mit der die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden ausgeschrieben wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 9. März 2003, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 23. März 2003, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 1. Jänner 2003 bestimmt.