LGBL_KA_20021210_72•Festsetzung der Schulsprengel der Volksschulen des Bezirkes Wolfsberg
LGBL_KA_20021210_72Festsetzung der Schulsprengel der Volksschulen des Bezirkes WolfsbergGazette10.12.2002
Auf Grund der §§ 57 Abs. 1, 2, 3 und 5 und 58 Abs. 3 des Kärntner Schulgesetzes, LGBl. Nr. 58/2000, in der Fassung LGBl. Nr. 46/2001, wird verordnet:
§ 1
Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen Bad St. Leonhard im Lavanttal und Schiefling im Lavanttal mit dem Standort in der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal mit Ausnahme des Gebietes, das zum Schulsprengel für die Volksschule Preitenegg mit dem Standort in der Gemeinde Preitenegg gehört und südöstlich der Linie liegt, die an der östlichen Grenze der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal am Waldensteiner Bach südwestlich des Straßenwärterhauses beginnt, nun in gerader nordöstlicher Richtung zur Maxbauerbrücke am Auerlingbach zieht und dort wieder die östliche Grenze der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard erreicht.
§ 2
Der Schulsprengel für die Expositur Kamp der Volksschule St. Gertraud mit dem Standort in der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud umfasst von der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud das Gebiet, das östlich und nördlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud bei der Brücke der Straße nach Vordertheißenegg über den Jovenbach beginnt, nun in südöstlicher Richtung über die Kote 1125 (Stelzerkogel), den Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Kamp/
Limberg/Untergösel und den Bildstock nördlich der Siedlung Fraß zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Kamp/Kamperkogel/Obergösel führt, hierauf der Katastralgemeindegrenze Kamperkogel/Obergösel in südöstlicher Richtung bis zur östlichen Grenze der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud entlang verläuft.
§ 3
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Gertraud mit dem Standort in der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud umfasst von der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud das Gebiet:
Obergösel in südöstlicher Richtung bis zur östlichen Grenze der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud entlang verläuft;
§ 4
Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen Ettendorf und Lavamünd mit dem Standort in der Marktgemeinde Lavamünd umfasst das Gebiet der Marktgemeinde Lavamünd mit Ausnahme der Liegenschaften vlg. Draxl, vlg. Edner und vlg. Ramprecht-Keusche (Weißenberg 1, 2 und 5) die zum Schulsprengel für die Volksschule St. Georgen im Lavanttal mit dem Standort in der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal gehören.
§ 5
Der Schulsprengel für die Volksschule Preitenegg mit dem Standort in der Gemeinde Preitenegg umfasst:
§ 6
Der Schulsprengel für die Volksschule Reichenfels mit dem Standort in der Marktgemeinde Reichenfels umfasst das Gebiet der Marktgemeinde Reichenfels.
§ 7
Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen Jakling und St. Ulrich an der Goding mit dem Standort in der Stadtgemeinde St. Andrä umfasst von der Stadtgemeinde St. Andrä das Gebiet, das nördlich, östlich und westlich der Linie liegt, die an der östlichen Grenze der Stadtgemeinde St. Andrä im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Gemmersdorf/Paierdorf beginnt, von hier der Katastralgemeindegrenze Gemmersdorf/Paierdorf in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Gemmersdorf/Lindhof/Paierdorf entlang verläuft, sodann in nordwestlicher Richtung über die Kote 486, den Mitterkogel und weiter westlich an der Liegenschaft vlg. Grabner (Dachberg 3) vorbei zum Gebelkreuz und Katastralgemeindegrenze Dachberg/Mosern führt, nun in westlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenzen Dachberg/Mosern und Dachberg/Eitweg bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Eitweg/Jakling/ Dachberg führt, jetzt in südöstlicher Richtung zwischen der Liegenschaft vlg. Herzog (Dachberg 5) im Osten und den Liegenschaften vlg. Größbauer und vlg. Stiedl (Dachberg 6 und 7) im Westen zum Hahntrattenbach zieht und diesen südwestlich der Liegenschaft vlg. Herzog (Dachberg 5) erreicht, hierauf den Hahntrattenbach talwärts bis in die Höhe der Liegenschaften vlg. Linzer und vlg. Hübeis (Dachberg 8 und 9) folgt, anschließend in südwestlicher Richtung östlich an den Liegenschaften vlg. Linzer und vlg. Hübeis (Dachberg 8 und 9) vorbei über die Kote 522, die Strecke der Österreichischen Bundesbahn zur Lavant gelangt und diese in Höhe des Schnittpunktes der zwei Katastralgemeindegrenzen Dachberg/Winkling mit der südlichen Grenze der Stadtgemeinde St. Andrä erreicht, dann die Lavant aufwärts bis zur Einmündung des Mühlbaches in die Lavant entlang führt, sodann gerade zwischen den Häusern der Ortschaft Blaiken im Nordwesten und den Häusern der Ortschaft Jakling im Südosten zur Bahnhofstraße (Bahnhof St. Andrä) stößt, diese in Höhe des Hauses Blaiken 80 überquert und weiter östlich am Haus Blaiken 80 vorbei, die Häuser der Kogelfritzsiedlung einschließend, zur Abzweigung der Werkszufahrt zum ÖDK-Dampfkraftwerk lenkt und darauf der Abzweigung zum Dampfkraftwerk bis zur Brücke über den Reidebnerbach entlang verläuft, hierauf diesem Bach abwärts bis zum Werkskanal entlang führt, nun dem Werkskanal aufwärts bis zu seiner Abzweigung von der Lavant folgt und anschließend der Lavant aufwärts bis zur östlichen Grenze der Stadtgemeinde St. Andrä entlang zieht.
§ 8
Der Schulsprengel für die Volksschule Maria Rojach mit dem Standort in der Stadtgemeinde St. Andrä umfasst von der Stadtgemeinde St. Andrä das Gebiet, das südlich, westlich und östlich der Linie liegt, die an der östlichen Grenze der Stadtgemeinde St. Andrä im Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Gemmersdorf/Paierdorf beginnt, von hier der Katastralgemeindegrenze Gemmersdorf/Paierdorf in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Gemmersdorf/Lindhof/Paierdorf entlang verläuft, sodann in nordwestlicher Richtung über die Kote 486, den Mitterkogel und weiter westlich an der Liegenschaft vlg. Grabner (Dachberg 3) vorbei zum Gebelkreuz und Katastralgemeindegrenze Dachberg/Mosern führt, nun in westlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenzen Dachberg/Mosern und Dachberg/Eitweg bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Eitweg/Jakling/Dachberg leitet, jetzt in südöstlicher Richtung zwischen der Liegenschaft vlg. Herzog (Dachberg 5) im Osten und den Liegenschaften vlg. Größbauer und vlg. Stiedl (Dachberg 6 und 7) im Westen zum Hahntrattenbach zieht und diesen südwestlich der Liegenschaft vlg. Herzog (Dachberg 5) erreicht, hierauf den Hahntrattenbach talwärts bis in die Höhe der Liegenschaften vlg. Linzer und vlg. Hübeis (Dachberg 8 und 9) folgt, sodann in südwestlicher Richtung östlich an den Liegenschaften vlg. Linzer und vlg. Hübeis (Dachberg 8 und 9) vorbei über die Kote 522, und die Strecke der Österreichischen Bundesbahn und Lavant zum Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Dachberg/Winkling mit der südlichen Grenze der Stadtgemeinde St. Andrä gelangt.
§ 9
Der Schulsprengel für die Volksschule Pölling mit dem Standort in der Stadtgemeinde St. Andrä umfasst:
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Andrä mit dem Standort in der Stadtgemeinde St. Andrä umfasst von der Stadtgemeinde St. Andrä das Gebiet, das nördlich, östlich und westlich der Linie liegt, die im Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Oberaigen/Pölling mit der nördlichen Grenze der Stadtgemeinde St. Andrä am Woisbach beginnt, nun dem Woisbach abwärts bis zur Brücke westlich der Ortschaft Winkling folgt, darauf in südwestlicher Richtung zwischen der Liegenschaft vlg. Gaber (Pölling 11) im Westen und der Liegenschaft vlg. Remsnegger (Kollegg 15) im Osten über das Magerkreuz zum Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Kollegg/Pölling mit dem Ziegelbach westlich des Magerkreuzes gelangt, jetzt der Katastralgemeindegrenze Kollegg/Pölling in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Kollegg/Pölling/St. Andrä entlang verläuft, dann gerade nach Nordwesten zum Pöllingbach und der Katastralgemeindegrenze Pölling/ Schönweg führt und diese östlich der Liegenschaft vlg. Strempf (Kienberg 28) erreicht, sodann der Katastralgemeindegrenze Pölling/ Schönweg in südöstlicher Richtung und anschließend der Katastralgemeindegrenze Framrach/Pölling in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Framrach/Pölling/St. Andrä entlang zieht, dann in gerader südöstlicher Richtung zur B 70 (Packer Straße) und Abzweigung der L 135 (St. Pauler Straße) stößt, von dort in gerader nordöstlicher Richtung zur Lavant lenkt und diese im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Framrach/Jakling erreicht, nun die Lavant aufwärts bis zur Einmündung des Mühlbaches in die Lavant entlang führt, alsdann von hier gerade zwischen den Häusern der Ortschaft Blaiken im Nordwesten und den Häusern der Ortschaft Jakling im Südosten zur Bahnhofstraße (Bahnhof St. Andrä) leitet, diese in Höhe des Hauses Blaiken 80 überquert und weiter östlich am Haus Blaiken 80 vorbei, die Häuser der Kogelfritzsiedlung ausschließend, zur L 139 (St. Stefaner Straße) zieht, von dort der L 139 (St. Stefaner Straße) bis zur Abzweigung der Werkszufahrt zum ÖDK-Kraftwerk folgt und darauf die Abzweigung zum Dampfkraftwerk bis zur Brücke über den Reidebnerbach entlang verläuft, hierauf diesen Bach abwärts bis zum Werkskanal entlang führt, nun dem Werkskanal aufwärts bis zu seiner Abzweigung von der Lavant folgt und anschließend die Lavant aufwärts bis zur östlichen Gemeindegrenze entlang zieht.
§ 11
Der Schulsprengel für die Volksschule Schönweg mit dem Standort in der Stadtgemeinde St. Andrä umfasst von der Stadtgemeinde St. Andrä das Gebiet, das südlich und westlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Stadtgemeinde St. Andrä und Kote 1238 beginnt, nun in gerader südöstlicher Richtung südlich an der Liegenschaft vlg. Maver (Lamm 41) vorbei zum Lammbach westlich der Kote 882 gelangt, hierauf dem Lammbach talwärts bis nördlich der Liegenschaft vlg. Duller (Kienberg 31) folgt, von hier in südöstlicher Richtung gerade zum Pöllinger Bach und der Katastralgemeindegrenze Pölling/Schönweg führt und diese östlich der Liegenschaft vlg. Strempf (Kienberg 28) erreicht, sodann der Katastralgemeindegrenze Pölling/Schönweg in südöstlicher Richtung und anschließend der Katastralgemeindegrenze Framrach/Pölling in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Framrach/Pölling/St. Andrä entlang zieht, dann in gerader südöstlicher Richtung zur B 70 (Packer Straße) und Abzweigung der L 135 (St. Pauler Straße) stößt, von dort in gerader nordöstlicher Richtung zur Lavant lenkt und zu dieser im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Framrach/Jakling stößt, jetzt der Lavant abwärts bis zur südlichen Grenze der Stadtgemeinde St. Andrä entlang führt und diese im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Dachberg/Winkling erreicht.
§ 12
Der Schulsprengel für die Expositur Pontnig der Volksschule St. Georgen im Lavanttal mit dem Standort in der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal umfasst von der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal das Gebiet der Katastralgemeinde Krakaberg.
§ 13
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Georgen im Lavanttal mit dem Standort in der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal umfasst:
A) von der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal das Gebiet:
B) von der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal das Gebiet, das östlich der Linie liegt, die ca. 750 m südlich der Kote 572 (Rainkogel) an der scharfen Richtungsänderung der östlichen Grenze der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal nach Osten beginnt, nun in südlicher Richtung zwischen den Liegenschaften vlg. Gaug und vlg. Pugl (Unterholz 10 und 12) im Osten und der Liegenschaft vlg. Weinberger (Weinberg 1) im Westen zur östlichen Grenze der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal führt und diese in Höhe des Lubitschkogels (Kote 534) wieder erreicht;
C) von der Marktgemeinde Lavamünd die Liegenschaften vlg. Draxl, vlg. Edner und vlg. Ramprecht-Keusche (Weißenberg 1, 2 und 5).
§ 14
Der Schulsprengel der Volksschule Granitztal mit dem Standort in der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal umfasst von der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal das Gebiet, das westlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal am Einsersattel (900 m östlich des Zwölferkogels, Kote 806) beginnt, nun in nördlicher Richtung gerade zum Bahndurchlass der Österreichischen Bundesbahnen östlich der Bahnhaltestelle Granitztal gelangt, sodann der Bahnlinie der Österreichischen Bundesbahnen in östlicher Richtung bis zur Straße nach St. Martin entlang zieht, hierauf der Straße nach St. Martin in nördlicher Richtung und anschließend der Verbindungsstraße zur L 134 (Granitztal-Straße) bis zum Schnittpunkt mit dem Granitzbach folgt, dann dem Granitzbach in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Granitztal-Weißenegg/Granitztal-St. Paul entlang zieht, jetzt in nördlicher Richtung gerade östlich an den Liegenschaften vlg. Schattenbacher und vlg. Weingartner (Deutsch-Grutschen 3 und 2) vorbei zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Granitztal-St. Paul/Kollnitz/St. Paul verläuft und anschließend der Katastralgemeindegrenze Granitztal-St. Paul/Kollnitz in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal entlang führt.
§ 15
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Paul im Lavanttal mit dem Standort in der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal umfasst:
A) von der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal das Gebiet:
B) von der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal das Gebiet, das westlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal im Schnittpunkt mit dem Wanderweg zum Pichlingkogel (200 m westlich des Wiedner-Kreuzes) beginnt, von hier in gerader südlicher Richtung zur Katastralgemeindegrenze Herzogberg/Raggane verläuft und diese südwestlich der Liegenschaft vlg. Puffer (Raggane 8) erreicht, nun in südwestlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Herzogberg/Raggane bis zum Schnittpunkt mit der Raggane Mure folgt und anschließend in gerader südöstlicher Richtung zum Kunter-Kreuz und in weiterer Folge südlich der Liegenschaften vlg. Neukeusche, vlg. Neuhäusl (Herzogberg 17 und 18), und nördlich der Liegenschaften vlg. Kopp und vlg. Pulver (Unterrainz 9 und 1) zur L 147 (Rainzer Straße) verläuft, hierauf der
L 147 (Rainzer Straße) in nordöstlicher Richtung bis zu einem Punkt 100 m westlich der Liegenschaft vlg. Michlbauer (Oberrainz 9) entlang zieht, sodann in gerader südöstlicher Richtung zur westlichen Grenze der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal gelangt, und diese bei ihrer scharfen Richtungsänderung von der nördlichen in die östliche Richtung (nordöstlich des Rainkogels) erreicht.
§ 16
Der Schulsprengel für die Volksschule Forst mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet, das nördlich, westlich und südlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Forst/Witra beginnt, von hier der Katastralgemeindegrenze Forst/Witra in südöstlicher Richtung bis in Höhe der ersten Spitzkehre der Straße zur Ortschaft Witra folgt, nun gerade nach Südosten zum Luckenwirtkreuz gelangt, hierauf in gerader nordöstlicher Richtung zur Brücke am Pöttingbach (Höhe der Liegenschaft vlg. Roterder, Forst 52) verläuft, dann in gerader nordwestlicher Richtung westlich der Liegenschaft vlg. Stocker (Forst 46) und östlich der Liegenschaft vlg. Gamsjäger (Forst 42) zur Kote 654 führt und weiter in gerader nordwestlicher Richtung zur Katastralgemeindegrenze Forst/Leiwald leitet und diese in Höhe der Kote 810 erreicht, hierauf der Katastralgemeindegrenze Forst/Leiwald in westlicher Richtung bis zur westlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg entlang zieht.
§ 17
Der Schulsprengel für die Volksschule Prebl mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet, das östlich, nördlich und westlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg südlich der Kote 1475 (Schulterkogel) beginnt, nun in südlicher Richtung gerade über die Koten 1302 zur scharfen Richtungsänderung der Katastralgemeindegrenze Oberleidenberg/Preims von der nördlichen in die südöstliche Richtung zieht, jetzt der Katastralgemeindegrenze Oberleidenberg/Preims in südöstlicher Richtung bis zu ihrer scharfen Richtungsänderung nach Nordosten folgt, sodann in östlicher Richtung gerade über die Kote 732, der Abzweigung des Hofaufschließungsweges zum vlg. Krampl (Gräbern Nr. 11) von der Straße nach Prebl bis zum Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Auen/Gräbern-Prebl mit der östlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg gelangt, dann der östlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg in nördlicher Richtung bis zur Lavant folgt, hierauf die Lavant aufwärts bis zur nördlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg entlang zieht.
§ 18
Der Schulsprengel für die Expositur Preims der Volksschule St. Margarethen im Lavanttal mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet, das westlich, nördlich und östlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg südlich der Kote 1475 (Schulterkogl) beginnt, nun in südöstlicher Richtung über die Kote 1302 zur scharfen Richtungsänderung der Katastralgemeindegrenze Oberleidenberg/ Preims von der nordöstlichen Richtung in die südöstliche Richtung führt, alsdann der Katastralgemeindegrenze Oberleidenberg/Preims in südöstlicher Richtung bis zur scharfen Richtungsänderung von der südöstlichen in die östliche Richtung folgt, jetzt gerade nach Westen zur Kote 654 und weiter in gerader nordwestlicher Richtung zur Katastralgemeindegrenze Forst/Leiwald leitet und diese in Höhe der Kote 810 erreicht, hierauf der Katastralgemeindegrenze Forst/Leiwald in westlicher Richtung bis zur westlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg entlang zieht.
§ 19
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Marein mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet,
§ 20
Der Schulsprengel der Volksschule St. Margarethen im Lavanttal mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet, das östlich, nördlich, westlich und südlich der Linie liegt, die am Weißenbach und Kote 654 beginnt, nun in gerader südöstlicher Richtung östlich der Liegenschaft vlg. Gamsjäger (Forst 42) und westlich der Liegenschaft vlg. Stocker (Forst 46) zur Brücke am Pöttingbach (Höhe der Liegenschaft vlg. Roterder (Forst 52) verläuft, dann dem Pöttingbach talwärts bis zum Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Forst/St. Margarethen und anschließend der Katastralgemeindegrenze Forst/St. Margarethen sowie der Katastralgemeindegrenze Hattendorf/St. Margarethen bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Pfaffendorf/Hattendorf/St. Margarethen entlang zieht, jetzt in gerader nordöstlicher Richtung über den Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenzen Pfaffendorf/St. Jakob/Unterleidenberg zur Katastralgemeindegrenze Auen/Unterleidenberg führt und diese in Höhe der Spitzkehre der Leidenbergstraße erreicht, anschließend der Katastralgemeindegrenze Auen/Unterleidenberg und Auen/Oberleidenberg bis zu ihrer letzten scharfen Richtungsänderung nach Südosten entlang führt und gerade weiter in nördlicher Richtung zur Kote 732 gelangt, hierauf in nordwestlicher Richtung über die scharfe Richtungsänderung der Katastralgemeindegrenze Oberleidenberg/Preims von der östlichen Richtung in die nordwestliche Richtung zur Kote 654 am Weißenbach und Ausgangspunkt stößt.
§ 21
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Michael mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet, das südlich, westlich und nördlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Forst/Witra beginnt, von hier der Katastralgemeindegrenze Forst/Witra in südöstlicher Richtung bis zur Brücke in Höhe des Gasthauses Zoller (Forst 57) folgt, nun gerade nach Südosten zum Luckenwirtkreuz gelangt, hierauf in gerader nordöstlicher Richtung zur Brücke am Pöttingbach (Höhe der Liegenschaft vlg. Roterder, Forst 52) verläuft, dann dem Pöttingbach abwärts bis zum Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Forst/St. Margarethen folgt, jetzt in südöstlicher und anschließend nordwestlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenzen Forst/St. Margarethen, Hattendorf/St. Margarethen, Hattendorf/Pfaffendorf, Hattendorf/Priel, Priel/ St. Michael, Kleinedling/St. Michael, Thürn/
St. Michael, Lading/Thürn und Aichberg/Lading bis zur westlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg zieht.
§ 22
Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen St. Stefan und St. Johann mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet, das südlich und westlich der Linie liegt, die an der östlichen Grenze der Stadtgemeinde Wolfsberg und Kote 1190 (Zoderkogel) beginnt, sodann in südwestlicher Richtung gerade über das Wegbauer Kreuz, das Weiße Kreuz und den Grafenhofweg in die L 139 (St. Stefaner Straße) verläuft, von hier der L 139 (St. Stefaner Straße) in südlicher Richtung bis zum Weißenbach folgt, hierauf dem Weißenbach und anschließend der Lavant abwärts bis zur südlichen Gemeindegrenze entlang zieht.
§ 23
Der Schulsprengel für die Expositur Theissenegg der Volksschule 2 Wolfsberg mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet:
§ 24
Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen der Stadt Wolfsberg (1 und 2) mit dem Standort in der Stadtgemeinde Wolfsberg umfasst von der Stadtgemeinde Wolfsberg das Gebiet:
§ 25
Die Beschreibung der Schulsprengel (deckungsgleichen Schulsprengel) für die Volksschulen in den Gemeinden des politischen Bezirkes Wolfsberg ist in den Gemeindeämtern jener Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Volksschulsprengel beziehen, und in der in Betracht kommenden Volksschule zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
§ 26
Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten außer Kraft:
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
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