Verordnung der Landesregierung vom 2. Dezember 2003, Zl. 1W-WAHL-64/1-2003, über die Ausschreibung der Wahl des Kärntner Landtages, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Landtagswahlordnung 1974, LGBl. Nr. 191, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 94/1993, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Kärntner Landtages wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 7. März 2004, festgesetzt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 5. Jänner 2004 bestimmt.