Verordnung der Landesregierung vom 13. Jänner 2004, Zl. 1W-WAHL-65/1-2004, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Feistritz im Rosental ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2003, in Verbindung mit § 85 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung - K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Feistritz im Rosental wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 4. April 2004, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 18. April 2004, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 25. Jänner 2004 bestimmt.