Aufhebung einzelner Wortfolgen im Entwicklungsprogramm für Versorgungsinfrastruktur sowie in einem
Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Villach durch den Verfassungsgerichtshof | Omnilex
LGBL_KA_20040210_6•Aufhebung einzelner Wortfolgen im Entwicklungsprogramm für Versorgungsinfrastruktur sowie in einem
Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Villach durch den Verfassungsgerichtshof
Aufhebung einzelner Wortfolgen im Entwicklungsprogramm für Versorgungsinfrastruktur sowie in einem
Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Villach durch den Verfassungsgerichtshof
LGBL_KA_20040210_6Aufhebung einzelner Wortfolgen im Entwicklungsprogramm für Versorgungsinfrastruktur sowie in einem
Teilbebauungsplan der Stadtgemeinde Villach durch den VerfassungsgerichtshofGazette10.02.2004
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. November 2003, G 3/03-9, V 2,3/03-9, V 82/03-7, ausgesprochen: