Verordnung der Landesregierung vom 20. April 2004, Zl. 1W-WAHL-66/1-2004, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Ossiach ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2003, in Verbindung mit § 85 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Ossiach wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 4. Juli 2004, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeistes wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 18. Juli 2004, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 1. Mai 2004 bestimmt.