Gesetz vom 5. Februar 2004, mit dem das Kärntner Pflegegeldgesetz geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Das Kärntner Pflegegeldgesetz – K-PGG, LGBl. Nr. 76/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2003, wird wie folgt geändert:
§ 5 lautet:
„§ 5
Höhe des Pflegegeldes
Das Pflegegeld gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich in
Stufe 1148,30 Euro".
Stufe 2273,40 Euro".
Stufe 3421,80 Euro".
Stufe 4632,70 Euro".
Stufe 5859,30 Euro".
Stufe 61171,70 Euro".
Stufe 71562,10 Euro."
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Soweit ab dem 1. Jänner 2004 ein Pflegegeld in der Höhe des § 5 des Kärntner Pflegegeldgesetzes, in der Fassung des Art. I, auszuzahlen gewesen wäre, ist der Differenzbetrag zwischen dem ausbezahlten Pflegegeld und dem durch dieses Gesetz erhöhten Pflegegeld unter Bedachtnahme auf die Einstufung spätestens im 3. Monat nach der Kundmachung dieses Gesetzes nachzuzahlen.