Gesetz vom 6. Juli 2004, mit dem das Kärntner Bodenbeschaffungsfondsgesetz geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Bodenbeschaffungsfondsgesetz – K-BBFG, LGBl. Nr. 38/1997, zuletzt geändert durch Gesetz LGBl. Nr. 8/2004, wird wie folgt geändert:
§ 24 Abs. 2 erster Satz lautet: „Vorsitzender des Kuratoriums ist das mit den Angelegenheiten des Gemeinderechts betraute Mitglied der Landesregierung oder ein von ihm im Einzelfall namhaft zu machender Stellvertreter."