Verordnung der Landesregierung vom 18. Jänner 2005, Zl. 1W-Wahl-71/1-2005, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Mörtschach ausgeschrieben wird
Aufgrund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2003, in Verbindung mit § 85 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Mörtschach wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 3. April 2005, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 17. April 2005, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 30. Jänner 2005 bestimmt.