Gesetz vom 17. März 2005, mit dem die Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Die Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 35/2003, 63/2003 und 46/2004, wird wie folgt geändert:
§ 29 Abs. 2 letzter Satz lautet:
„Das Sitzungsgeld darf in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern 2 v. H. und in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern 3 v. H. des monatlichen Bezuges eines Nationalratsabgeordneten nicht übersteigen."