Kundmachung des Landeshauptmannes von Kärnten betreffend das Außer-Kraft-Treten der Tierschutzvereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Kärntner Kundmachungsgesetzes, LGBl. Nr. 25/1986, wird kundgemacht:
Das Land Kärnten hat mit Schreiben vom 10. Jänner 2005 die in den Angelegenheiten des Tierschutzes abgeschlossenen Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG unter den Ländern, nämlich die Vereinbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft, LGBl. Nr. 39/1994, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 72/1995, und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich, LGBl. Nr. 77/2000, gekündigt.
Diese Kündigung ist bei der Verbindungsstelle der Bundesländer am 14. Jänner 2005 eingelangt. Die Vereinbarungen sind daher für das Land Kärnten am 15. Juli 2005 außer Kraft getreten.