Gesetz vom 22. Februar 2006, mit dem das Tanzunterrichtsgesetz 1992 – K-TUG aufgehoben wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Gesetz über die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Tanzunterrichtsgesetz 1992 – K-TUG), LGBl. Nr. 150/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 69/1996, wird aufgehoben.