Verordnung der Landesregierung vom 9. Oktober 2007, Zahl: 10L-LBFS-1/99-2007, mit der die Semesterferien der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen im Schuljahr 2007/08 vom zweiten auf den dritten Montag im Februar verlegt werden
Aufgrund des § 13 Abs. 2 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993, LGBl. Nr. 16, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2007, wird verordnet:
§ 1
Abweichend von § 13 Abs. 1 lit. d des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 am dritten Montag im Februar.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.