Aufgrund des Art. 35a der Kärntner Landesverfassung (K-LVG), LGBl. Nr. 55/1996, zuletzt in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 6/2008, wird kundgemacht:
Im Einleitungssatz des Art. I wird die Fundstelle „30/2001" durch die Fundstelle „130/2001" ersetzt.
Im § 1 werden nach dem Wort „Ferlach" die Worte „Finkenstein am Faakersee" und nach dem Wort „Grafenstein" die Worte „Hermagor-Presseggersee" eingefügt und die Buchstabenabkürzung „WS." jeweils durch das Wort „Wörthersee" ersetzt.