LGBL_KA_20080723_41•Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung; Änderung
LGBL_KA_20080723_41Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung; ÄnderungGazette23.07.2008
Aufgrund der §§ 9, 9a, 18, 19, 29, 30, 48
Abs. 2 des Kärntner Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993, LGBl. Nr. 16, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2007 wird verordnet:
Artikel I
Die Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung (K-LSchV), LGBl. Nr. 119/1993, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/2007, wird wie folgt geändert:
„§ 50
Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:
Schulart/Schulstufe Ausmaß in Kalendertagen
An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit b
An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit c
An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit d
An Schulen
gemäß § 3 Abs. 1 lit einsgesamt 3"
„III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
Freigegenstände
Schulautonome Stunden0–30–30–2
1 Unterricht in Schülergruppen3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts.
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 36 Stunden, 3. Schulstufe 70 Stunden.
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden."
„IIIa. Ersatzstundentafel gemäß § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion222
Deutsch und Kommunikation322
Englisch1222
Mathematik211
Informatik1221
Gesundheits- und Ernährungslehre1––
Allgemeine Hauswirtschaft}
Bewegung und Sport332
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11–
Ökologie und Umweltschutz1––
Politische Bildung und Rechtskunde111
Volkskunde und Regionalentwicklung––1
Wirtschaft und Marketing11–
Summe191512
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenbau2,521,5
Nutztierhaltung2,521,5
Landtechnik und Baukunde21,51
Waldwirtschaft–1,52
Obstbau–1–
Hauswirtschaft––1
Direktvermarktung––1
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen–23
Summe71011
Praktischer Unterricht1
Pflanzenbau222
Nutztierhaltung222
Landtechnik und Baukunde–32
Metallbearbeitung3––
Waldwirtschaft–22
Holzbearbeitung3––
Direktvermarktung––2
Obstbau–1–
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen––1
Hauswirtschaft und Kochen––1
Summe101012
Gesamtwochenstundenzahl363535
Unterricht in Kursform3Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs)–16–
Traktorführerkurs/Theorie–602–
Traktorführerkurs/praktischer Unterricht–4 Stunden Fahrunterricht je
Schüler
Kursunterricht1 UW42 UW42 UW4
1 Unterricht in Schülergruppen3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts.
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 36 Stunden, 3. Schulstufe 70 Stunden.
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden."
Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.
Lehrstoff
Maße und Gewichte, Bruchrechnungen, Überschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Flächen- und Körperberechnungen.
Prozent- und Zinsrechnungen, Mischungsrechnungen, beschreibende Statistik, grafische Darstellungen.
Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten.
Lehrstoff
Ergonomie am Arbeitsplatz, Zehnfingertastschreiben; Grundlagen der Informatik:
Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes. Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und
e-mail.
Textverarbeitung, Tabellenkalkulationen. Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme, Präsentationstechniken; Internet und e-mail. Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.
Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten; Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.
Didaktische Grundsätze
Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden."
Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung; Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft; Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft, Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse; Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.
Lehrstoff
Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile; Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen; staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.
Recht und Rechtsordnung
Wichtige Rechtsbestimmungen: Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht über ,Politik‘ soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen usw.) zu ergänzen.
Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden und durch Lehrausgänge zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen zu veranschaulichen."
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.
Österreich und Europäische Union: Wirtschaftsraum; Bevölkerung; wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.
Weltwirtschaft: Globale Wirtschaftsräume und deren Bedeutung, Verteilung des Welteinkommens, Grundlagen des Marketing; Marketinginstrumente.
Gütererzeugung: Produktion und Produktivität; Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen.
Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte; Handel und Verkehr; Markt und Preis; Agrarmarkt.
Genossenschaftswesen: Entwicklung; rechtliche Grundlagen; Arten von Genossenschaften.
Betriebserhebung: Grundbesitz; Standort, Arbeitskräfte; Vermögen; Erhebung der Produktionsgrundlagen.
Landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen.
Belegwesen.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Didaktische Grundsätze
Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Unterricht über genossenschaftliche Einrichtungen soll durch Lehrausgänge ergänzt werden."
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Biologischer Landbau: Bedeutung und Methoden des Biolandbaus; Nährstoff- und Produktionskreislauf.
Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.
Ackerbau: Pflanzenzüchtung; Saatgut und Saat; Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen; Erstellen von Düngungsplänen.
Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.
Alternativkulturen, Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl, Anbau, Pflege und Verwertung.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme, biologische Landwirtschaft.
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen."
Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind;
Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln;
Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.
Lehrstoff
Grundlagen der Fütterung. Fütterung von Nutztieren; Wichtige Fütterungsgrundsätze, Futterrationsberechnungen.
Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche. Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.
Organisationen der Nutztierhaltung.
Gute landwirtschaftliche Praxis.
Didaktische Grundsätze
Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen."
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik; Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind; Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen.
Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten.
Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Grundlagen der Baukunde.
Stallbauten für Nutztiere; Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude; Zeichnen von Planskizzen.
Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.
Ver- und Entsorgungsanlagen, Anlagen zur Energienutzung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen."
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Lehrstoff
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss;
natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung;
Endnutzung; Alternativkulturen, Energiewald.
Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden; Schaden durch den Menschen und Wildschaden.
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss;
natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung;
Endnutzung; Sonderformen.
Menschen; Wildschäden.
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.
Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, forstliche Betriebsplanung; Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.
Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald, überbetriebliche Zusammenarbeit.
Waldpädagogik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen."
Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung.
Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundkenntnisse der Imkerei: Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft; wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken."
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Lehrstoff
Pflanzenbau
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei.
Bodenbearbeitung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
Nutztierhaltung
Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege, Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten. Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung; Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung; tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.
Landtechnik und Baukunde
Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen, Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Kunststoffbe- und -verarbeitung: Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele.
Baukunde: Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.
Metallbearbeitung
Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und - verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke.
Waldwirtschaft
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und Grenzen.
Holzbearbeitung
Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte; Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer, verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke; Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.
Direktvermarktung
Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten.
Herstellen von Milch-, Obst- und Gemüseprodukten.
Brennen und Fertigmachen von Fruchtbranntwein.
Herstellen sonstiger Produkte, die sich für eine Direktvermarktung besonders eignen.
Üben des marktgerechten Anbietens bäuerlicher Erzeugnisse.
Obstbau
Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen.
Förderungsabwicklung.
Dokumente am Bauernhof.
Hauswirtschaft und Kochen
Zubereitung einfacher Speisen; Tischdecken und Servieren; Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt durchführen.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.
Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.
Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:
Siehe Anlage B/3."
„III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Pflichtgegenstände
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion222
Deutsch und Kommunikation322
Englisch1222
Mathematik211
Informatik1221
Gesundheits- und Ernährungslehre1––
Allgemeine Hauswirtschaft}
Bewegung und Sport332
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11–
Ökologie und Umweltschutz1––
Politische Bildung und Rechtskunde111
Volkskunde und Regionalentwicklung––1
Wirtschaft und Marketing11–
Summe191512
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenbau1–32–41–3
Nutztierhaltung1–3––
Landtechnik und Baukunde1–31–21–2
Pferdehaltung und Zucht1–31–31–3
Veterinärkunde–1–21–3
Reit- und Fahrlehre–1–21–3
Hauswirtschaft––0,5–2
Direktvermarktung––1–2
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen–1–22–4
Schulautonome Stunden0–30–30–2,5
Summe71011
Praktischer Unterricht1
Pflanzenbau0,5–2––
Metallbearbeitung1–3––
Holzbearbeitung1–3––
Pferdehaltung1–30,5–20,5–2
Veterinärkunde–0,5–20,5–2
Reiten und Fahren–4–84–8
Land- und Forstwirtschaft–2–52–5
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen––0,5–2
Hauswirtschaft und Kochen––0,5–2
Schulautonome Stunden0–20–30–4
Summe101012
Gesamtwochenstundenzahl363535
Unterricht in Kursform3Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs)–16–
Traktorführerkurs/Theorie–602–
Traktorführerkurs/praktischer Unterricht–4 Stunden Fahrunterricht je
Schüler
Kursunterricht0–1 UW40–2 UW40–3 UW4
Freigegenstände
Schulautonome Stunden0–30–30–2
1 Unterricht in Schülergruppen3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts.
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden.
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden."
„IIIa. Ersatzstundentafel gemäß § 4a Abs. 5
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion222
Deutsch und Kommunikation322
Englisch1222
Mathematik211
Informatik1221
Gesundheits- und Ernährungslehre1––
Allgemeine Hauswirtschaft}
Bewegung und Sport332
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11–
Ökologie und Umweltschutz1––
Politische Bildung und Rechtskunde111
Volkskunde und Regionalentwicklung––1
Wirtschaft und Marketing11–
Summe191512
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenbau221
Nutztierhaltung2––
Landtechnik und Baukunde221,5
Pferdehaltung und Zucht122
Veterinärkunde–12
Reit- und Fahrlehre–11
Hauswirtschaft––0,5
Direktvermarktung––1
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen–22
Summe71011
Praktischer Unterricht1
Pflanzenbau2––
Metallbearbeitung2––
Holzbearbeitung2––
Pferdehaltung und Zucht110,5
Veterinärkunde–10,5
Reiten und Fahren1,556
Land- und Forstwirtschaft–2,53
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen––1
Hauswirtschaft und Kochen––1
Kreatives Gestalten10,5–
Naturerkundung0,5––
Summe101012
Gesamtwochenstundenzahl363535
Unterricht in Kursform3Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs)–16–
Traktorführerkurs/Theorie–602–
Traktorführerkurs/praktischer Unterricht–4 Stunden Fahrunterricht je
Schüler
Kursunterricht1 UW42 UW42 UW4
1 Unterricht in Schülergruppen3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts.
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden.
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden."
„III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion222
Deutsch und Kommunikation322
Englisch1222
Mathematik211
Informatik1221
Gesundheits- und Ernährungslehre1––
Allgemeine Landwirtschaft}
Bewegung und Sport332
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11–
Ökologie und Umweltschutz1––
Politische Bildung und Rechtskunde111
Volkskunde und Regionalentwicklung––1
Wirtschaft und Marketing11–
Summe191512
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Haushaltsmanagement und Agrartourismus1–21–21–3
Ernährung1–22–3–
Gartenbau und Grünraumgestaltung1–21–21–2
Sozialkunde––2–3
Landwirtschaft––1–3
Direktvermarktung––1–3
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen–1–22–3
Schulautonome Stunden0–20–20–3
Summe5811
Praktischer Unterricht1
Haushaltsmanagement und Agrartourismus2–42–41–3
Kochen und Küchenführung3–53–5–
Gartenbau und Grünraumgestaltung1–21–31–2
Textilverarbeitung2–31–3–
Sozialarbeit––1–3
Landwirtschaft––1–3
Direktvermarktung––2–4
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen––0,5–2
Schulautonome Stunden0–20–40–5
Summe121212
Gesamtwochenstundenzahl363535
Unterricht in Kursform2Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs)–16–
Kursunterricht0–1 UW30–2 UW30–3 UW3
Freigegenstände
Schulautonome Stunden0–30–30–2
1 Unterricht in Schülergruppen
2 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 3 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 3. Schulstufe 20 Stunden.
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden."
„IIIa. Ersatzstundentafel gemäß § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
Wochenstunden
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion222
Deutsch und Kommunikation322
Englisch1222
Mathematik211
Informatik1221
Gesundheits- und Ernährungslehre1––
Allgemeine Landwirtschaft}
Bewegung und Sport332
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11–
Ökologie und Umweltschutz1––
Politische Bildung und Rechtskunde111
Volkskunde und Regionalentwicklung––1
Wirtschaft und Marketing11–
Summe191512
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Haushaltsmanagement und Agrartourismus222
Ernährung22–
Gartenbau und Grünraumgestaltung121
Sozialkunde––2
Landwirtschaft––2
Direktvermarktung––2
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen–22
Summe5811
Praktischer Unterricht1
Haushaltsmanagement und Agrartourismus332
Kochen und Küchenführung54–
Gartenbau und Grünraumgestaltung122
Textilverarbeitung33–
Sozialarbeit––2
Landwirtschaft––2
Direktvermarktung––3
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen––1
Summe121212
Gesamtwochenstundenzahl363535
Unterricht in Kursform2Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs)–16–
Kursunterricht1 UW32 UW33 UW3
1 Unterricht in Schülergruppen
2 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 3 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 3. Schulstufe 20 Stunden.
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden."
Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Auf die Bedeutung der gesetzlichen Lebensmittelkennzeichnung für Produzenten und Konsumenten ist hinzuweisen. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.
Lehrstoff
Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel.
Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation, Ernährungsfehler; altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz.
Ernährungslehre: Lebensmittel und ihre Bestandteile, Würzmittel, Zusatzstoffe, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.
Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.
Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben. Erziehung zu kritischen und bewussten Konsumenten. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden."
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Befähigung praktische Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen. Arbeitsvereinfachung ist ein wesentliches Ziel des Unterrichtes. Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken und die Kreativität zu fördern. Erziehen zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit sowie zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Gebäuden, Maschinen und Geräten. Anleiten zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise und einer gesundheitsbewussten Ernährung. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Regionale Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Bewusster und sorgsamer Umgang mit der Natur ist zu fördern. Kritisches Konsumverhalten ist zu vermitteln.
Lehrstoff
Haushaltsmanagement und Agrartourismus
Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus, Pflege von Wäsche und Bekleidung, Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen, Fest- und Feiergestaltung, Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet, Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung, Instandhaltungsarbeiten, Zeichnen von Planskizzen, Wohnraumgestaltung, Raumschmuck, Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen, Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung, Gästeanimation, Besichtigungsprogramm erstellen, Gästebetreuung.
Kochen und Küchenführung
Heimische Küche, internationale Küche, Vollwertgerichte; Herstellen von Schnellgerichten, Kalte Küche, Kostformen.
Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Fleischverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung; Anrichten und Garnieren von Speisen. Großküchenpraxis, Kosten berechnen.
Gartenbau und Grünraumgestaltung
Handhabung und Pflege von Gartengeräten, Kulturmaßnahmen im Gartenjahr, Kompostbereitung, Ernten und Lagern von Obst und Gemüse, Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen, Blumenschmuck im und um das Haus, florales Gestalten im Jahreskreis, Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten, Grünraumpflege, Naturpädagogik, Verarbeitung von Produkten aus dem Garten.
Textilverarbeitung
Handhabung und Pflege der Nähmaschine, Materialauswahl (Pflege- und Trageeigenschaften), Schnittgewinnung, Anfertigen von Wäsche- und Kleidungsstücken, Ausbesserungsarbeiten, Stricken, Sticken, Häkeln.
Sozialarbeit
Säuglingspflege, Kinderbetreuung, Pflege und Betreuung in der Familie, Behindertenbetreuung.
Landwirtschaft
Durchführen einfacher Tätigkeiten im Bereich Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Nutztierhaltung;
Produktgewinnung;
Handhaben, Pflegen und Instandhalten wichtiger landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen.
Durchführen kleiner Reparaturarbeiten am Hof.
Unfallverhütung.
Direktvermarktung
Herstellen von Milch- und Fleischprodukten und sonstiger Produkte und Werkstücke, die sich für die Direktvermarktung besonders eignen.
Kalkulation, Präsentation und Verkauf.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung, EDV-Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen; Förderabwicklungen.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten.
Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.
Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten.
Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.
Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:
Siehe Anlage B/3"
Lehrplan der vierjährigen Landwirtschaftlichen Fachschule Fachrichtung Landwirtschaft
I. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B/1
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Diese Pflichtgegenstände im Gesamtausmaß von 27 Wochenstunden je Schulstufe werden nicht geführt, da die Schüler aufgrund des gleichzeitigen Besuches der Handelsakademie vom Besuch dieser Pflichtgegenstände befreit sind.
Religion
Deutsch und Kommunikation
Lebende Fremdsprache Englisch
Mathematik
Politische Bildung und Rechtskunde
Bewegung und Sport
Wirtschaft und Marketing
Buchführung
Informatik
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung0,5
Pflanzenbau1,5111
Obstbau1
Waldwirtschaft11
Nutztierhaltung11,511
Landtechnik und Baukunde111
Direktvermarktung1
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen11
Ernährung10,5
Praktischer Unterricht1
Außen- und Innenwirtschaft0,51112
Direktvermarktung12
Alternative Pflichtgegenstände
Holzbearbeitung oder Kreatives Gestalten1
Metallbearbeitung oder
Kochen und Küchenführung11
Landtechnik und Baukunde oder
Soziales und Haushaltsmanagement0,511
Waldwirtschaft oder
Kochen und Küchenführung1212
Gesamtstundenzahl35353535
Unterricht in Kursform4
Kursunterricht0–2 UW0–1 UW
Traktorführerkurs/Theorie603
Traktorführerkurs/4 h je Schüler
Praktischer UnterrichtFahrunterricht
1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu vier Wochenkursen
zusammengefasst werdenkönnen.
2 Bei Waldwirtschaft je Gruppe 12 Unterrichtsstunden, bei Außen- und Innenwirtschaft sowie bei Direktvermarktung jeweils je Gruppe 10 Unterrichtsstunden durch zwei Lehrer. 3 Max. 9 Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politische Bildung und Rechtskunde, Bewegung und Sport, Wirtschaft und Marketing, Buchführung und Informatik.
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1.
Lehrstoff
Siehe Anlage B/1, 1.Schulstufe
Siehe Anlage B/1, 2. u. 3. Schulstufe
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensvorgänge und Aufzeigen von Problemen und Lösungsmöglichkeiten. Erziehen zu sozialem Verhalten und Teamfähigkeit. Erziehung zu höflichem Auftreten und guten Umgangsformen.
Lehrstoff
Schulgemeinschaft, Umgangsformen, wichtige Aspekte der Volkskunde, Familie:
Partnerschaft, Generationsprobleme.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse
Didaktische Grundsätze
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind.
Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Pflanzenkunde: Einteilung der Pflanzen, Herbarium.
Bodenkunde: Entstehung, Bestandteil, Eigenschaften, Einteilung.
Düngungslehre: Pflanzennährstoffe, Ertragsgesetze, Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, Bemessung der Düngungsgaben, Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung.
Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellen von Fruchtfolgen.
Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Berechnen der Ausbringungsmengen, Pflanzenschutzmittelvergiftungen.
Allgemeiner Ackerbau: Unkräuter und Schadschwellen, Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat.
Ackerbau: Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung von Getreide, Mais, Öl- und Eiweißpflanzen, Zuckerrüben, Futterrüben, Kartoffeln, Feldfutter und sonstigen wichtigen Ackerfrüchten.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme.
Grünlandwirtschaft: Bedeutung, Merkmale und Eigenschaften, wichtiger Gräser, Kleearten und Wiesenkräuter; Nutzung des Dauergrünlandes; Grünlanderneuerung; Erstellen von Düngungsplänen, Futterkonservierung; Weideplan.
Almwirtschaft; Spezialkulturen, Formen des biologischen Landbaues.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.
Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundlagen des Obstbaues.
Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.
Pflanzenschutz.
Ernte, Lagerung, Vermarktung.
Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.
Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft, wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind.
Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Lehrstoff
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung;
Alternativkulturen;
Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden, Insektenschäden, Schäden durch den Menschen, Wildschäden.
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.
Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, Forstliche Betriebsplanung, Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Nutztierhaltung
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers, sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind.
Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.
Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.
Lehrstoff
Organe und Organsysteme, Grundlagen der Fütterung: Futterzusammensetzung, Futterwerte, Arten von Futtermitteln, Berechnung von Futterrationen.
Haltung von Rindern und Schweinen: Haltungsformen, Zuchtbenutzung, Anforderungen an den Stall, Haltungs- und Pflegemaßnahmen, wichtige Aufschreibungen.
Haltung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.
Fütterungsgrundsätze: Milchvieh, Kälber, Jungvieh, Zuchtstier und Mastvieh, Futterplan.
Fütterung von Rindern: Erstellen eines Futterplanes und Rationsberechnungen. Tierschutzbestimmungen.
Fütterung von Schweinen: Fütterungsgrundsätze, Fütterung von Zuchtschweinen, Ferkeln und Mastschweinen, Erstellen eines Futterplanes.
Fütterung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Fütterungsgrundsätze.
Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.
Züchtung von Rindern und Schweinen: Leistungsbeurteilung, Zuchtprogramm.
Züchtung von Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Züchtungsgrundsätze, Sonderformen der Tierhaltung.
Organisationen der Nutztierhaltung.
Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die Berechnungen von Futterrationen und Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik.
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind.
Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundlagen der Landtechnik: Werk-, Schmier- und Treibstoffkunde; Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren, Elektrik; Traktoren; Grundlagen.
Traktorentechnik; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen für Bodenbearbeitung, Transporte, Anbau, Düngung, Pflege, Pflanzenschutz und Ernte.
Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten, Maschinenkauf, Arbeitstechnik, überbetrieblicher Maschineneinsatz, Maschinenpflege.
Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Grundlagen der Baukunde: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Bauplanung.
Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.
Ver- und Entsorgungsanlagen.
Stallbauten für Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Pferde, Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Zeichnen von Planskizzen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.
Direktvermarktung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Überblick über die Bedeutung und Situation der Landwirtschaft innerhalb der österreichischen Volkswirtschaft bzw. der Europäischen Union. Vermittlung eines Einblickes in die Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Vorgänge eines landwirtschaftlichen Betriebes. Anleitung zur erfolgreichen Führung eines solchen Betriebes.
Lehrstoff
Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion und Eckdaten der österreichischen und europäischen Agrarstruktur;
Betriebserhebung: Standortfaktoren; Flächenbegriffe; Grundbuch und Kataster; Vermögen und Bewertung; Einheitswert.
Rechnungswesen: Kostenbegriffe; Voll- und Teilkostenrechnung; Bedeutung und Besonderheiten der Deckungsbeitragsrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb;
Berechnung von Deckungsbeiträgen
Investition und Finanzierung: Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.
Betriebsplanung: Anwenden des Standard-DB-Kataloges; Ermittlung des Betriebsergebnisses
Buchführung: Gesetzliche Rahmenbedingungen; Pauschalierung und freiwillige Buchführung; Landwirtschaftliche Buchführungsprogramme.
Steuern und Versicherungen: Überblick über landwirtschaftlich bedeutsame Steuern und Versicherungen; Steuererklärung.
Agrarförderung: Aktuelle Förderprogramme für den ländlichen Raum; eAMA und INVEKOS; Mehrfachantrag, Konsequenzen und Aufbewahrungsfristen; Häufige Fehlerquellen bei Vor-Ort-Kontrollen.
Struktur und Bedeutung der landwirtschaftlichen Interessensvertretung;
Betriebsführung: Persönliche Arbeitstechnik und Büroorganisation; Überbetriebliche Zusammenarbeit; Erstellen eines Betriebskonzeptes;
Bäuerliche Hofübergabe.
Didaktische Grundsätze
Auf die enge Verknüpfung zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und bäuerlichem Haushalt ist einzugehen. Die Betriebszweige Agrartourismus und Direktvermarktung sind in geeigneter Form zu behandeln.
Der theoretische Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Auf aktuelle Entwicklungen ist Bezug zu nehmen. Die digitale Erfassung von Anträgen und Erklärungen ist zu üben.
Ernährung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtpunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Lebensmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.
Lehrstoff
Hygiene in der Küche; Grundlagen der Ernährung; Energiebedarf; Nährstoffe und die dazugehörigen Lebensmittel; Getränke und Genussmittel; Verdauung und Stoffwechsel.
Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln; Schadstoffe in der Ernährung; Zusatzstoffe.
Fehlernährung; altersgemäße Ernährung; alternative Ernährungsformen; Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulationen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulationen ist zu üben. Die Erziehung zu kritischen und bewussten Konsumenten ist zu fördern. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.
Befähigung, praktische Tätigkeiten selbst-ständig und fachgemäß auszuführen.
Erziehen zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit sowie zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Gebäuden, Maschinen und Geräten.
Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.
Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Regionale Verhältnisse sind zu berücksichtigen.
Anleiten zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise. Kritisches Konsumverhalten ist zu vermitteln.
Lehrstoff
Außen- und Innenwirtschaft
Hand- und Maschinmelken; Instandhaltung der Melkmaschine; Milchbehandlung. Alternative Pflichtgegenstände
Holzbearbeitung
Wichtige Werkstoffeigenschaften, Handhaben und Instandhaltung von Werkzeugen und Geräten.
Anfertigen und lesen einfacher Zeichnungen.
Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Feilen, Putzen, Schleifen, Fügen, Nageln, Dübeln, Zinken, Leimen.
Anfertigen einfacher Holzverbindungen und Werkstücke aus Holz; Oberflächenbehandlung.
Kreatives Gestalten
Be- und Verarbeiten von Textil- und Naturmaterialien unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Abläufe.
Metallbearbeitung
Wichtige Werkzeugeigenschaften, Handhaben und Instandsetzen von Werkzeugen und Geräten.
Verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache Zeichnungen, Anfertigen einfacher Werkstücke.
Kochen und Küchenführung
Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte, Handhabung und Pflege von Maschinen und Geräten.
Landtechnik und Baukunde
Handhabung von Elektroschweißgeräten; Vorbereiten und Anfertigen von Elektroschweißverbindungen.
Pflege und Instandhaltung von Benzinmotoren.
Soziales und Haushaltsmanagement
Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus und im textilen Bereich; Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen; Tisch decken und Servieren.
Außen- und Innenwirtschaft
Vermessen von Flächen und Steigerungen mit einfachen Hilfsmitteln; Anfertigen eines maßstabgerechten Lageplanes.
Bodenuntersuchung mit einfachen Hilfsmitteln: Entnahme von Bodenproben; Bodenbeurteilungen.
Feststellen des Gewichtes von Tieren; Reinigen von Tieren. Handhabung und Instandhalten landwirtschaftlicher Handgeräte.
Erkennen und Beurteilen wichtiger Kulturpflanzen, Gräser, Kräuter und Dünger.
Beurteilen von Saatgut und Samensammlung.
Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten.
Alternative Pflichtgegenstände
Metallbearbeitung
Handhaben von Schutzgas- und Elektrodenschweißgeräten; Anfertigen von Schweißverbindungen; Lackierarbeiten.
Kochen und Küchenführung
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen. Herstellen von Schnellgerichten.
Landtechnik und Baukunde
Traktorführerkurs: praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Pflegen und Instandhalten von Elektromotoren, Dieselmotoren und Traktoren.
Pflegen und Instandhaltung von wichtigen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.
Soziales und Haushaltsmanagement
Service: Getränkekunde, Spezialgedecke;
Zeichnen von Planskizzen und Wohnraumgestaltung; Raumschmuck.
Säuglingspflege, Kinderbetreuung
Außen- und Innenwirtschaft
Durchführen wichtiger Arbeiten im Obstbau: Herstellen von Obstsaft und Obstwein; Untersuchen und Beurteilen von Obsterzeugnissen.
Beurteilen von Tieren: Führen und Auswerten wichtiger Aufzeichnungen in der Tierhaltung. Abdrehprobe, Pflanzenschutzmittelmischungen, Pflügen, Säen, Düngen.
Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten.
Direktvermarktung
Herstellen von Milch- und Fleischprodukten, Brot und Backwaren, sonstige Produkte, die sich für den Verkauf an den Konsumenten eignen; Kalkulationen.
Warenpräsentation und -verkauf.
Alternative Pflichtgegenstände
Waldwirtschaft
Erkennen von Bäumen und Sträuchern des Waldes: Aufforsten, Durchführen wichtiger Pflege- und Schutzmaßnahmen im Wald, Auszeigen.
Handhaben und Instandsetzen von Motorsägen und Forstwerkzeugen: Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen und Messen von Holz, Holzbringen.
Kochen und Küchenführung
Kalte Küche, Buffet, Heimische Küche.
Beurteilen von Tieren: Führen und Auswerten wichtiger Aufzeichnungen in der Tierhaltung. Abdrehprobe, Pflanzenschutzmittelmischungen, Pflügen, Säen, Düngen.
Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten.
Außen- und Innenwirtschaft
Planen und Durchführen komplexer landwirtschaftlicher Arbeiten; einfache praktische Maßnahmen der Tierbetreuung.
Alternative Pflichtgegenstände
Landtechnik und Baukunde
Herstellen von Mauern und Fundamenten; Durchführen einfacher Rohrinstallationen;
Verputzen, Verfliesen, Ausmalen; Durchführen von Reparaturen an baulichen Anlagen;
Erstellen von Holzkonstruktionen mittels Kant- und Rundhölzern.
Soziales und Haushaltsmanagement
Arbeitsorganisation: Arbeitspläne, Zeitpläne, Einkaufsplanung; Kostenrechnungen; Pflege und Betreuung in der Familie; Behindertenbetreuung.
Waldwirtschaft
Festigung des Lehrstoffes der 3. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen.
Erhebung ertragskundlicher Daten; Vermessen von Waldflächen und Grenzen.
Kochen und Küchenführung
Großküchenpraxis; Internationale Küche; Kosten berechnen. Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln. Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.
Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.
V. Pflichtpraxis
Die Schüler haben ihre Pflichtpraxis in Betrieben zu erfüllen, welche die Voraussetzungen zum Erlernen und Üben von Arbeiten zur Ergänzung des praktischen Unterrichtes erbringen.
Die Pflichtpraxis hat grundsätzlich in fremden Betrieben (nicht im Betrieb der Eltern) zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Pflichtpraxis mit Zustimmung des Schulleiters auch in Betrieben der Eltern erfolgen.
Als Nachweis für die Erfüllung der Pflichtpraxis hat der Schüler dem Schulleiter eine entsprechende Bestätigung des Inhabers des Praxisbetriebes bzw. dessen berechtigten Vertreters sowie Aufzeichnungen über den Praxisbetrieb und die vom Schüler geleisteten Arbeiten vorzulegen."
„III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
Religion222222
Deutsch und Kommunikation332222
Englisch1221111
Volkskunde und Regionalentwicklung––––11
Mathematik2211––
Politische Bildung und Rechtskunde1110–111
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung1111––
Ökologie und Umweltschutz11––––
Bewegung und Sport333222
Pflanzen- und Bodenkunde4–64–5––––
Pflanzenschutz––2111
Zierpflanzenproduktion1121–2––
Floristik1111––
Baumschule und Obstbau1121–2––
Garten- und Landschaftsbau–121–2––
Gemüseproduktion111222
Gartenbautechnik111112
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen1–21–21–21–22–31–2
Marketing––1122
Informatik1221222
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe
Zierpflanzenproduktion/Floristik––––
Gegenstandsgruppe Baumschule und Obstbau/4–6
4–6
Garten- und Landschaftsbau––––
Schulautonome Stunden0–30–20–10–50–20–2
Summe303026262626
Praktischer Unterricht1
Pflichtgegenstände
Garten- und Landschaftsbau–––
Zierpflanzenproduktion––
Baumschule und Obstbau7–92––
Floristik4–624–62––
Pflanzenkunde7–92
Gemüseproduktion
Marketing––2–322–32
Gartenbautechnik–
Pflanzenschutz–––
Gartenbau––––
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe
Zierpflanzenproduktion/Floristik––––
Gegenstandsgruppe Baumschule und Obstbau/5–62
5–62
Garten- und Landschaftsbau––––
Schulautonome Stunden0–20–20–20–20–20–2
Summe669999
Gesamtwochenstundenzahl363635353535
Unterricht in KursformUnterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs)––203–––
Kursunterricht40–1 UW50–2 UW5–0–4 UW5
Freigegenstände
Schulautonome Stunden0–20–20–20–20–20–2
1 Unterricht in Schülergruppen.
2 In der 1. und 4. Schulstufe je 40 Unterrichtsstunden, in der 2. Schulstufe 20 Unterrichtsstunden, und in der 3. Schulstufe 20 Unterrichtsstunden Unterricht durch zwei Lehrer.
3 Zu Lasten der praktischen Unterrichtsstunden.
4 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes.
5 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für Unterricht Bewegung und Sport: 1. und 4. Schulstufe je 20, 2. und Schulstufe je 10 Stunden."
„IIIa. Ersatzstundentafel gemäß § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
Religion222222
Deutsch und Kommunikation332222
Englisch1221111
Volkskunde und Regionalentwicklung––––11
Mathematik2211––
Politische Bildung und Rechtskunde111111
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung1111––
Ökologie und Umweltschutz11––––
Bewegung und Sport333222
Pflanzen- und Bodenkunde65––––
Pflanzenschutz––2111
Zierpflanzenproduktion1122––
Floristik1111––
Baumschule und Obstbau1122––
Garten- und Landschaftsbau–122––
Gemüseproduktion111222
Gartenbautechnik111112
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen222232
Marketing––1122
Informatik1221222
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe
Zierpflanzenproduktion/Floristik––––
Gegenstandsgruppe Baumschule und Obstbau/6
6
Garten- und Landschaftsbau––––
Summe303026262626
Praktischer Unterricht1
Pflichtgegenstände
Garten- und Landschaftsbau–––
Zierpflanzenproduktion––
Baumschule und Obstbau62––
Floristik6292
Pflanzenkunde92
Gemüseproduktion
Marketing––3232
Gartenbautechnik
Pflanzenschutz–––
Gartenbau––––
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe
Zierpflanzenproduktion/Floristik––––
Gegenstandsgruppe Baumschule und Obstbau/62
62
Garten- und Landschaftsbau––––
Summe669999
Gesamtwochenstundenzahl363635353535
Unterricht in KursformUnterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs)203
Kursunterricht1 UW42 UW4–4 UW4
1 Unterricht in Schülergruppen
2 In der 1. und 4. Schulstufe je 40 Unterrichtsstunden, in der 2. Schulstufe 20 Unterrichtsstunden, und in der 3. Schulstufe 20 Unterrichtsstunden Unterricht durch zwei Lehrer.
3 Zu Lasten der praktischen Unterrichtsstunde(n).
4 UW = Unterrichtswoche(n).
Begleitlehrer für Unterricht Bewegung und Sport: 1. und 4. Schulstufe je 20, 2. und 3.
Schulstufe je 10 Stunden."
„IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Pflichtgegenstände
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1.
Lehrstoff
Bewusstmachen wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe und zum richtigen Verhalten bei Erkrankungen.
Lehrstoff
Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch; Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit; gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.
Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege, gesunde Lebensweise; Erscheinungen und Ursachen häufiger Krankheiten, Verhalten bei Krankheiten; Hausapotheke.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Entfaltung der Persönlichkeit: Erziehung und Selbsterziehung; Geschlecht, Liebe, Ehe.
Familienleben: Die Familie und ihre Mitglieder, Familie und Öffentlichkeit.
Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen, Wundversorgung; Transport von Verletzten.
Die Erste Hilfe ist zu üben; auf Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel ist besonders Bedacht zu nehmen.
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten.
Ökologie und Umweltschutz
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen des Gartenbaues; Wecken und Fördern des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und für die Lebensvorgänge in der Natur.
Lehrstoff
Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen. Vermittlung von Grundkenntnissen der Botanik; Wecken der Freude an der Pflanzenwelt.
Chemie: Grundbegriffe, wichtige anorganische und organische Verbindungen.
Wetter- und Klimakunde: Grundbegriffe, Einfluss der Klimafaktoren auf die Pflanze, Wettervorhersage, Witterungsschäden und deren Verhütung, Gewächshausklima.
Bodenkunde: Aufbau der Erde; Entstehung des Bodens; Bestandteile des Bodens;
Einteilung der Böden; Bodeneigenschaften; Bodenverbesserung und Bodenbearbeitung;
Bodenwasser; Bodenluft; gärtnerische Erden und Substrate; Zuschlagstoffe; Bodenschutz und Bodenpflege.
Pflanzenernährung: Pflanzennährstoffe, Ertragsgesetze, Mineraldünger, organische Dünger, Bemessung der Düngergaben.
Didaktische Grundsätze
Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen.
Auf den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und der Notwendigkeit des Bodenschutzes ist besonders hinzuweisen.
Pflanzenschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für den Pflanzenschutz im Gartenbau erforderlich sind.
Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundlagen des Pflanzenschutzes, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes, Einteilung der Pflanzenschutzmittel, Insektenkunde, unbelebte und belebte Schadensfaktoren.
Gesetzliche Pflanzenschutzbestimmungen, Krankheitserreger, Schadpflanzen, Schädlinge, Nützlinge.
Ökologischer und integrierter Pflanzenschutz; Bekämpfung der unbelebten und belebten Schadensfaktoren; Gefahren des Pflanzenschutzes im häuslichen Gartenbau als Grundlage der Kundenberatung.
Didaktische Grundsätze
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.
Zierpflanzenproduktion
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Heranzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Blumen und Zierpflanzen erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundlagen der Zierpflanzenproduktion: Generative und vegetative Vermehrungsarten; Produktionszweige mit typischen Pflanzenbeispielen.
Grundsortiment an Herbstpflanzen; Stauden, Beet- und Balkonpflanzen, Kultur- und Standortbedingungen.
Grundsortiment an Balkonpflanzen, Kultur- und Standortbedingungen; Verwendung und Pflege von Beet- und Balkonpflanzen.
Didaktische Grundsätze
Auf praxisbezogene Kulturanleitungen ist besonderer Wert zu legen; vernetztes Denken soll gefördert werden; der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Floristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von floristischen Grundkenntnissen; Wecken der Freude an schöner Gestaltung.
Das Geschick im Erkennen der Auswahl und Verarbeitung geeigneter Materialien ist zu fördern und das Gefühl für Proportionen und Farbkombinationen zu entwickeln.
Lehrstoff
Erkennen und bestimmen von Pflanzen, Zeichnen; Symbolik und Brauchtum; Gestaltungslehre; Farbenlehre; Arten von Sträußen und Gestecken.
Auf praxisbezogene Darstellung ist besonders Wert zu legen; Stilsicherheit ist durch Übung anzustreben; das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern.
Baumschule und Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Heranzucht, Pflege und Vermarktung von Gehölzen und Stauden erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Betriebsformen und Betriebsstrukturen; Grundlagen für die Errichtung einer Baumschule; Betriebliche Ausstattung und Kultureinrichtungen; Kultur, Pflanzung und Schnitt wichtiger Obstarten; Vermarktung von Obstgehölzen; Erkennen von Gehölzen.
Vermehrung von Gehölzen und Stauden; Spezielle Kultur-, Pflege- und Schnittmaßnahmen;
Kultur, Pflanzung und Pflege von Koniferen, Erkennen von Koniferen.
Kultur der Baumschulpflanzen im Container; Kultur der Baumschulpflanzen im Freiland; Kultur, Pflanzung und Schnitt von Rosen; Spezielle Kultur-, Pflege- und Schnittmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze
Auf praxisbezogene Kulturanleitungen ist besonderer Wert zu legen. Vernetztes Denken soll gefördert werden; der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Garten- und Landschaftsbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der für die Gestaltung von Gartenanlagen und Friedhöfen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Historischer Rückblick; Gestaltungsgrundsätze; Gartenarten; Gestaltungselemente; Bau von Gartenanlagen; Bodenvorbereitung.
Beton, Naturstein, Holz und Wasser in der Landschaftsgärtnerei; Sport- und Spielplätze.
Rasenanlage; Moorbeet; Verwendung von Zwiebel- und Knollengewächsen, Schling- und Kletterpflanzen; Grundsätze der Friedhofs- und Grabgestaltung.
Didaktische Grundsätze
Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Gemüseproduktion
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Heranzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Gemüsearten; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundlagen des Gemüsebaues; Produktionsgrundlagen; Wirtschaftliche Voraussetzungen; Kulturtechniken; Aussaat und Jungpflanzenanzucht, Sortenwahl; Pflanzung, Kulturarbeiten; Bewirtschaftung und Anbauplanung.
Folieneinsatz in der Gemüseproduktion; Ernte von Gemüse; Aufbereitung von Gemüse; Lagerung und Vermarktung; Innere und äußere Qualität; Qualitätsklassengesetz.
Kultur, Ernte, Lagerung und Vermarktung von Heil- und Gewürzpflanzen; Wildgemüse sowie deren Bedeutung.
Erdlose Kulturführung; Kultur, Ernte, Lagerung und Vermarktung von Wurzel-, Knollen-, Zwiebelgemüse, Blatt- und Fruchtgemüse und Hülsenfrüchte; Kultur, Ernte, Lagerung und Vermarktung von Gemüseraritäten.
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete, die Arten der Vermarktung sowie auf die Sortierungsvorschriften und auf die Qualitätsrichtlinien ist hinzuweisen.
Gartenbautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen bezüglich Aufbau, Funktion, Wartung und Pflege technischer Einrichtungen im Gartenbau; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Physikalische und technische Grundlagen; Gärtnerische Handwerkzeuge; Maschinen und Geräte für den Gartenbau.
Gewächshaustechnik – Planungskriterien, Bestandteile, Inneneinrichtung; Lüftung, Heizung.
Gewächshaus- und Steuerungstechnik, Planung von Gartenbauanlagen; inner- und außerbetrieblicher Transport.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Dem Unfallschutz und der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Grundkenntnisse, die zum Verständnis von Vorgängen und Zusammenhängen in der Wirtschaft erforderlich sind, wobei die wirtschaftlichen Vorgänge im Gartenbaubetrieb, dessen rationelle Einrichtung und erfolgreiche Führung besonders zu beachten sind; Befähigung zu den Grundlagen des gärtnerischen Rechnungswesens; Anleitung zur Beobachtung volkswirtschaftlicher Entwicklungen und deren Einfluss auf den Gartenbau sowie zu kaufmännischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundlagen der Wirtschaft; Österreichische Wirtschaft; Internationale Wirtschaft; Wirtschaftspolitik; Zahlungsverkehr; Geldverkehr; Betriebserhebung.
Grundzüge der Buchführung; Systeme der Buchführung; Ausstellen von Rechnungen.
Buchführungsergebnis und dessen Anwendung bei der Betriebsplanung;
Kostenrechnungen und Kalkulationen in den einzelnen Betriebszweigen;
Unternehmensführung (Menschenführung im Betrieb); Lohnverrechnung; Betriebs- und Finanzplanung; Förderungen; wichtige Steuern und Versicherungen.
Didaktische Grundsätze
Informationen von Massenmedien sind auszuwerten.
Für das Rechnungswesen sind die im Handel erhältlichen Drucksorten, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare zu verwenden. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Grundzüge des Rechnungswesens und der Betriebsplanung.
In der 4. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterricht Text- und Datenverarbeitung herzustellen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung handelskundlicher Grundkenntnisse sowie der erforderlichen Kenntnisse zum erfolgreichen Verkaufen gärtnerischer Erzeugnisse; Anleitung zum richtigen Umgang mit Kunden.
Lehrstoff
Grundlagen des Marketing; Kaufmotive und Kundenmotivation; Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Verkaufsgespräche; Standardsortimente im Endverkauf.
Verkaufsgespräch mit gesteigerten Anforderungen; Zusatzverkauf und Reklamation; Warenkennzeichnung und Warenpflege; Marktforschung; Spezialsortimente für den Endverkauf; Kundenberatung; Werbung und Verkaufsförderung; Gestaltung von Verkaufsanlagen; Warenpräsentation.
Didaktische Grundsätze
Auf die laufende Weiterentwicklung im Bereich Kunde und Verkauf ist besonders Bedacht zu nehmen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1.
Lehrstoff
Lösung von Aufgabenstellungen aus gartenbaubaulichen Fachgebieten, EDVunterstützte Betriebsberechnungen und Kalkulationen.
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1.
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe Zierpflanzenproduktion/Floristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung spezieller Kenntnisse in Zierpflanzenproduktion und Floristik; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Kultur, Steuerung und Vermarktung des aktuellen Sortiments von Beet- und Balkonpflanzen, Zimmerpflanzen, Schnittblumen und Schnittgrün, Sonderkulturen, erdlose Kulturen.
Floristik
Trauerfloristik; Allerheiligen-, Advent- und Osterfloristik; Hochzeitsfloristik; Stilkunde; Dekorationen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Bedeutung und Möglichkeit der Spezialisierung ist besonders einzugehen. Auf neueste Kulturverfahren und Kulturmethoden ist besonders Bedacht zu nehmen.
Durch Anschauung und Üben ist Stilsicherheit in themengerechter Form und Farbgestaltung anzustreben. Das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Gegenstandsgruppe Baumschule und Obstbau/Garten- und Landschaftsbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung spezieller Kenntnisse im Baumschulwesen und Obstbau sowie in Garten- und Landschaftsbau; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Spezielle Anzucht- und Kulturverfahren von Gehölzen; Schnitt und Pflege von Gehölzen; Qualitäts- und Gütebestimmungen; Vermarktung von Gehölzen und Stauden; Sortiment und Verwendung von Laub- und Nadelgehölzen, Schling- und Kletterpflanzen, Stauden, Wasserpflanzen und Gräser.
Garten- und Landschaftsbau
Horizontal- und Lagemessung, Projektplanung für private Gärten, öffentliche Grünanlagen, Landschafts- und Sportplatzbau; Pflege- und Baumaßnahmen; Bauabwicklung und Leistungsbeschreibung.
Didaktische Grundsätze
Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1.
Lehrstoff
Boden- bzw. Erdarbeiten; Bodenverbesserung; Bodenbearbeitung und Bodenverarbeitung.
Arbeiten mit Pflanzen: Pflanzenversorgung, Pflanzung bzw. Verpflanzen von Gehölzen und Stauden, Erhaltungspflege von Gehölz- und Staudenpflanzungen sowie Rasenflächen.
Zierpflanzenproduktion
Erkennen von Zierpflanzen und Saatgutarten; Durchführen von Kulturarbeiten im Zierpflanzenbau; Erkennen und Beschreiben von Pflanzenteilen.
Baumschule und Obstbau
Pflanzung und Schnitt von Obstgehölzen; Anlegen eines Herbariums; Obstsortenkunde; Gehölzkunde.
Floristik
Herstellen von Sträußen und Blumenarrangements; Vorbereiten von Zierpflanzen für den Verkauf.
Pflanzenkunde
Erkennen eines Grundsortimentes an Zimmer- und Freilandpflanzen.
Gemüseproduktion
Samenkunde gebräuchlicher Gemüsearten. Grundlegende Kulturarbeiten: Aussaat, Pikieren, Pflanzung.
Gartenbautechnik
Material- und Werkzeugkunde; Handhabung von Werkzeugen für die Metall- und Holzbearbeitung; Herstellen von Elektroschweißverbindungen; Einsatz, Wartung und Pflege von Gartenbaumaschinen und Geräten.
Pflanz- und Pflegearbeiten im Herbst; Grafische Darstellungsarten; Mauerbau und Bodenbeläge.
Zierpflanzenproduktion
Durchführen allgemeiner Kultur- und Pflegearbeiten an Zierpflanzen, Beet- und Balkonblumen unter Einsatz verschiedener Hilfsmittel; Erkennen von Zierpflanzen.
Baumschule und Obstbau
Autovegetative Vermehrung von Gehölzen und Stauden; Xenovegetative Vermehrung von Gehölzen; Rodung und Überwinterung von Gehölzen und Stauden; Betriebspraxis.
Floristik
Lehrstoff der 1. Schulstufe, jedoch mit gesteigerten Anforderungen; Dekorationen.
Pflanzenkunde
Erkennen von Zimmer- und Freilandpflanzen.
Gemüseproduktion
Allgemeine Kultur- und Pflegearbeiten an Gemüsepflanzen.
Marketing
Üben des Verkaufsgespräches mit Video-Training; Richtiges Telefonieren; Erstellen von Standardsortimenten für den Endverkauf.
Gartenbautechnik
Einsatz, Wartung und Pflege von wichtigen Maschinen und Geräten für den Gartenbau sowie von Gewächshauseinrichtungen.
Anwenderschutz: Handhaben von Geräten für den Pflanzenschutz.
Pflanzenschutz
Umgang und Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln; Spritzbrühenherstellung und Ausbringung; Erkennen von nicht parasitären und parasitären Schäden an Pflanzen.
Pflanz- und Pflegearbeiten im Frühjahr; einfache technische Baumaßnahmen; Verwendung von Gehölzen und Stauden; Anlage von Rasenflächen.
Zierpflanzenproduktion
Erkennen von Zierpflanzen; Kultur- und Pflegearbeiten an Beet- und Balkonpflanzen unter Einsatz verschiedener Hilfsmittel.
Baumschule und Obstbau
Betriebspraxis; Aufschulen/Verschulen von Gehölzen; Kultur-, Pflege- und Schnittmaßnahmen; Pflanzenkunde – Koniferen.
Floristik
Lehrstoff der 2. Schulstufe, jedoch mit gesteigerten Anforderungen; Dekorationen.
Pflanzenkunde
Erkennen von Zimmer- und Freilandpflanzen.
Gemüseproduktion
Allgemeine Kultur- und Pflegearbeiten an Heil- und Gewürzkräutern; Erkennen von Kräutern.
Marketing
Üben des Verkaufsgespräches mit Video-Training; Richtiges Telefonieren im Ein- und Verkaufsbereich; Erstellen von Standardsortimenten für den Endverkauf.
Erkennen und Beschreiben von Pflanzensortimenten gegliedert nach Spezialbereichen.
Gemüseproduktion
Erstellen von Kulturplänen; Kulturverlauf bei Gemüsepflanzen, Nutz- und Heilpflanzen; Marktbeobachtung.
Marketing
Üben spezieller Verkaufssituationen mit Video-Training; Üben des marktgerechten Anbietens und des Verkaufes von gärtnerischen Erzeugnissen; Markterhebung zu aktuellen Themen; Betriebsanalyse nach speziellen Vorgaben; Gestaltung von Verkaufsanlagen; Lehrausgänge zu aktuellen Anlässen.
Gartenbautechnik
Steuerungssysteme im Gartenbau; Planung einer Gartenbauanlage; Kunden- und Kulturbetreuung mit technischen Hilfsmitteln.
Pflanzenschutz
Erkennen von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen; Durchführen der Pflanzenschutzmethoden; Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und -geräten.
Gartenbau
Wichtige Tätigkeiten aus den nicht gewählten Gegenstandsgruppen; Tagebuchführung.
Alternative Pflichtgegenstände
Durchführen von speziellen Kultur- und Pflegearbeiten an Zierpflanzen unter Einsatz verschiedener Hilfsmittel; Kulturplanung; Kultursteuerung; Erkennen des Zierpflanzensortimentes; Ernten, Sortieren und Verpacken von Zierpflanzen; Kulturarbeiten an Sonderkulturen; Saisonale Bepflanzungen im Freiland und in Innenräumen.
Floristik
Hochzeitsfloristik, Trauerfloristik, Allerheiligen-, Advent- und Osterfloristik, Tischdekorationen. Dekorationen zu speziellen Anlässen. Verkaufstraining.
Gegenstandsgruppe
Baumschule und Obstbau/Garten- und Landschaftsbau
Baumschule und Obstbau
Vermehrung, Anzucht- und Kulturverfahren von Stauden, Koniferen, Laubbäumen und Sträuchern; Spezielle Schnitt- und Pflegemaßnahmen von Gehölzen und Stauden; marktgerechtes Anbieten von Stauden und Gehölzen; Sortimentskunde - Stauden und Gehölze.
Garten- und Landschaftsbau
Erstellen von einfachen Gestaltungsplänen für Vorgarten, Wohngarten, öffentliche Parkanlagen; Erstellen eines Modells zu einem Wohnhausgarten; Durchführung von diversen Baumaßnahmen; Verwendung von Pflanzensortimenten, fächerübergreifende Projektarbeiten.
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1.
V. PFLICHTPRAXIS
Siehe Anlage B/3."
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
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