Verordnung der Landesregierung vom 2. Dezember 2008, Zl. 1W-WAHL-94/1-2008, mit der die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 –
K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 56/2008, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 1. März 2009, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 15. März 2009, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 27. Dezember 2008, bestimmt.