Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 17. März 2009, Zl. --5-ALL 45/
2-2009, über die Höhe der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Kulturgremiums nach dem Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001
Aufgrund des § 8 Abs. 9 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl Nr. 45/2002, wird verordnet:
§ 1
Die Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Plenarsitzung oder an einer Sitzung des Fachbeirates Anspruch auf ein Sitzungsgeld in der Höhe von €
25,–.
§ 2
Die Verordnung tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 24. März 1992 über die Höhe der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Kulturgremiums nach dem Kärntner Kulturförderungsgesetz, LGBl. 45/1992, außer Kraft.