Die Verordnung der Kärntner Landesregierung, LGBl. Nr. 88/2008, vom 2. Dezember 2008, Zl. 15-NAT-2002/24/2008, mit der das Gebiet des Völkermarkter Stausees zum Europaschutzgebiet erklärt wird, wird geändert wie folgt:
§ 3 Abs. 3 wird folgende Z. 4 angefügt:
§ 4 Z 1 wird folgender Halbsatz angefügt:
„ohne Verwendugn von Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern jeglicher Art und nur insoweit, als damit keine nachhaltige Beeinträchtigung des Schutzzweckes verbunden ist;“