Gesetz vom 29. April 2010, mit dem das Landwirtschaftliche Siedlungsgesetz aufgehoben wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über das Landwirtschaftliche Siedlungswesen (Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz), LGBl. Nr. 122/1970, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 43/1973 und 141/1991 sowie der Kundmachung LGBl. Nr.?23/1994, wird aufgehoben.
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen abzuschließen.