- Verordnung der Landesregierung vom 5. April 2011, Zl. 1W-WAHL-103/1-2011, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Wolfsberg ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2010, in Verbindung mit § 85 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung - K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2008, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Wolfsberg wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 19. Juni 2011, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 3. Juli 2011, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 16. April 2011, bestimmt.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Dörfler