Das Kärntner Feuerwehrgesetz – K-FWG, LGBl. Nr. 48/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 19/2009, wird wie folgt geändert:
„Für die Teilnahme an diesen Schulungsveranstaltungen ist ein Auslagenersatz zu leisten, der pro Tag der Tagesgebühr eines Landesbeamten nach den dienstrechtlichen Vorschriften für eine Dienstreise in der Dauer von mehr als zwölf Stunden, erhöht um 75 v. H., entspricht.“