Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 5. Juni 2012, Zahl: A03-ALL-12/4-2012, mit der der Name der Marktgemeinde Millstatt geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K - AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2011, wird verordnet:
§ 1
Der Name der Marktgemeinde „Millstatt“ wird in „Millstatt am See“ geändert.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.