Verordnung der Landesregierung vom 10. Juli 2012, Zahl:
01-ALLG-29/4-2012, mit der die Referatseinteilung geändert wird
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:
Die Anlage zu § 1 der Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 52/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2012 und der Verordnung LGBl. Nr. 25/2012, wird wie folgt geändert:
In der Aufzählung der durch Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER zu besorgenden Angelegenheiten wird nach der Wortfolge „Kärntner Landessymbolegesetz;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Gesetz über die Organisation des Verwaltungsgerichts des Landes;“ eingefügt.