Verordnung des Landeshauptmanns von Kärnten vom 22. August 2012, Zahl: 07-AL-GVV-199/6-2012, mit der die Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung geändert wird
Gemäß § 40a Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Inneres verordnet:
Artikel I
Die Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 57/1999, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 93/2011, wird wie folgt geändert:
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
(2) Ermächtigungen, die für den Bereich der Bundespolizeidirektion Klagenfurt erteilt wurden, gelten als Ermächtigungen für die Landespolizeidirektion Kärnten als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde Klagenfurt am Wörthersee im selben Umfang weiter. Ermächtigungen, die für den Bereich der Bundespolizeidirektion Villach erteilt wurden, gelten als Ermächtigungen für die Landespolizeidirektion Kärnten als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde Villach im selben Umfang weiter.