Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 3. Dezember 2013, Zl. 03-ALL-12/8-2013, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
Aufgrund der §§ 9 Abs. 1 und 6 Abs. 3 sowie des § 12 Abs. 1 des Kärntner Tourismusgesetzes 2011 (K-TG), LGBl. Nr. 18/2012, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der Kärntner Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl Nr. 95/2012, wird wie folgt geändert:
Im § 1 entfallen die Worte „St. Veit an der Glan“. Das Wort „Millstatt“ wird durch die Worte „Millstatt am See“ ersetzt. Die Worte „Schiefling am See“ werden durch die Worte „Schiefling am Wörthersee“ ersetzt. Das Wort „Seeboden“ wird durch die Worte „Seeboden am Millstätter See“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.